Coronaschutzverordnung
Natürlich gilt die jeweils aktuelle Fassung der Coronaschutzverodnung (CoronaSchVO), welche unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw einzusehen ist. Ein Exemplar befindet sich auch in ausgedruckter Form im Materialschrank in der Sporthalle.
Doch was heisst das genau? Kurz gefasst:
- Außerhalb der sportlichen Aktivität muss ein medizinischer Mundschutz getragen werden.
- Außerhalb der sportlichen Aktivität muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Umkleidekabinen und Duschen dürfen genutzt werden, jedoch sollte möglichst darauf verzichtet werden.
- Während der Trainingseinheiten müssen die Fenster und Türen der Sporthalle geöffnet sein.
- Es gilt die Stufenregelung aus § 14 CoronaSchVO:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gelten lediglich die AHA-Regeln.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz >35 gilt die 3G-Regel. Das heisst nur geimpfte, genesene und getestete Personen dürfen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Ein Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Hier genügt die Vorlage des Schülerausweises.
Hier noch ein paar gängige Fragen und deren Antworten:
Wo finde ich Informationen über die aktuellen Inzidenzwerte?
Das Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig die Übersicht: Inzidenzstufen in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens und informiert somit über die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Alternativ bekommt man diese Information speziell für die Stadt Aachen auch über folgenden Link:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html
Wer darf am Trainingsbetrieb teilnehmen?
Ein Training ist nur in Anwesenheit eines Übungsleiters/Trainers möglich. Diese*r Übungsleiter*in/Trainer*in ist zuständig für die Erfassung aller Teilnehmer*innen.
Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, wird empfohlen nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass, im Falle der Neuinfektion des Übungsleiters und/oder eines anderen in der Gruppe trainierenden Sportlers, eine verpflichtende Quarantäne die Folge sein kann.
Wer sind immunisierte Personen?
Laut COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten folgende Personengruppen als immunisierte Personen:
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
Einblick in die SchAusnahmV bekommt man über folgenden Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Verordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Dürfen wir auch Doppel spielen?
Ja. Seit dem 07.06.2021 wird das Doppel im Tischtennis nicht mehr als Kontaktsport gewertet, daher darf auch wieder Doppel gespielt werden. Ich möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass man sich mit dem Doppel meiner Meinung nach noch etwas gedulden sollte.
Was bedeutet das für den Trainingsablauf?
Eintritt in die Sporthalle
Zu Beginn der Trainingsgruppe darf die Halle durch die Teilnehmer*innen und Trainer*innen unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m betreten werden. Umkleidekabinen und Duschräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wieder genutzt werden, dies sollte aber möglichst vermieden werden. Vor Beginn einer jeden Trainingseinheit ist die Erfassung der Trainingsteilnahme in Verbindung mit der Auskunft zum SARS-Covid 19 Risiko persönlich zu unterschreiben, daher müssen bitte eigene Kugelschreiber mitgebracht werden. Die entsprechende Liste wird ausgelegt. Darüber hinaus wird an dieser Stelle – sofern notwendig – vom Übungsleiter das Testergebnis geprüft.
Die Unterschrift der Minderjährigen ist im Vorfeld von den Eltern zu genehmigen, hierzu gibt es ein separates Formular.
Aufbau
Wie wird das Material aufgebaut?
Es werden maximal 6 Tische inkl. Netz in einer separaten Box aufgebaut.
Zusätzlich zu den Boxen wird ein Gang entlang des Geräteraums aufgebaut um einen Laufweg zu gewährleisten.
Innerhalb der Trainingsgruppen
Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum. Optional erfolgt überhaupt kein Seitenwechsel.
Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen haben einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.