DJK Rasensport Aachen-Brand e.V.

Informationen CoronaSchVO und Spielbetrieb

Ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, welche bei einer 7-Tage-Inzidenz >35 einen Immunisierungsnachweis oder einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) vor Betreten der Sporthalle voraussetzt. Stand jetzt (19.08.2021) betrifft das den Trainingsbetrieb als auch den bald wieder beginnenden Spielbetrieb. Nähere Informationen findet man auch wieder auf unserer Seite zum Hygienekonzept.

Vorab findet ihr ein paar interessante Informationen über den Spielbetrieb unseres Vereins im Click-TT.

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